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Normentwurf

Dieser Normentwurf stammt tatsächlich aus dem Jahr 2007. Sie sehen, wir beschäftigen uns schon seit längerem intensiv mit den normativen Anforderungen zur Dichtheit von Reinräumen.

Um für die Zeit bis zur Verabschiedung einer Norm oder Richtlinie dem Planer, Komponentenhersteller und Ausführenden von Reinräumen Hilfen für die sachgerechte Erstellung der luftdichten Hülle und der Lüftungstechnik an die Hand geben zu können, wurden folgende Anforderungen an die Luftdichtheit von Reinräumen beschrieben und öffentlich zur Diskussion gestellt:

 

1) Im Rahmen der Planung ist für Reinräume eine Luftdichtheitsebene zu definieren, zu planenund zeichnerisch darzustellen. Ein Konzept für die Druckhaltung zu den angrenzenden Bereichen bei unterschiedlichen Betriebszuständen muss schriftlich niedergelegt sein.

Mindestens beschriebene Betriebszustände sollten sein:

a) Normalzustand

b) Rein- oder Desinfektionszustand

c) Stromausfall

2) Im Bezug auf die Dichtheitsanforderungen an die raumumfassende Hülle muss mindestens ein q50 ≤ 0,3 m³/m²h eingehalten werden (siehe DIN 4108 Teil 7). Der q50 ≤ 0,3 m³/m²h wurde in Anlehnung an die Passivbauweise gewählt, deren Grenzwert bei einem A/V Verhältnis von 1 beträgt q50 ≤ 0,6 m³/m²h. Für Rein- räume sollte dieser Wert noch mal verschärft werden. Werte q50 ≤ 0,3 m³/m²h werden bereits im Wohnungsbau erreicht.

3) Alle Bauteilanschlussfugen in der Luftdichtheitsebene müssen einen
Fugendurchlasskoeffizienten kleiner als 0,1 m3/mh(daPa2/3) aufweisen [siehe DIN 4108 Teil 2: 2003-07).

4) Einzelleckagen dürfen höchstens 1 mm² groß sein.

5) Bauteilfugen sind entsprechend dem Stand der Technik dauerhaft luftdicht auszubilden. [Siehe EnEV]

6) Alle Funktionsfugen an Fenstern und Türen entsprechen der DIN EN 12207 Juni 2000, Klasse 4.

7) Die zulässige Luftwechselrate n50 wird aus dem q50 ≤ 0,3 m³/m²h und dem zulässigen Volumenstrom der Fenster und Türen ermittelt.

8) Die Prüfung der Luftdichtheitsebene erfolgt in Anlehnung an die DIN EN 13829 und sollte stattfinden, solange die luftdichte Ebene noch zugänglich ist. Bei den Messreihen muss ein Prüfdruck von 200 Pascal angefahren werden. (* im Hochbau wird nach DIN EN 13829 mit einem Prüfdruck von bis zu 100 Pascal gemessen, bei einem Prüfdruck von 200 Pascal hat man eine größere Sicherheit für Starkwindsituationen und bezüglich der Haltbarkeit der Abdichtungen
als wenn nur bis 100 Pascal gemessen werden würde.) Die Bauteile sind auf eine statische Belastung von 450 Pascal entsprechend einer Flächenlast von 0,45 kN/m² auszulegen.Das Lüftungssystem wird nach DIN 24194 auf Luftdichtheit der Kanäle und Verschlusselemente geprüft.

Beispielhafte Berechnung:

  


Raumvolumen: 5,0m x 4,0m x 3,0m = 60,0m³

Hüllfläche: Boden und Decke: 5,0m x 4,0m x 2 – 1,1m x 1,1m = 38,79m²

(Die Zuluftöffnung (1,1 m x 1,1 m) wurde abgezogen weil die Fläche sowohl bei der Luftdichte-
Prüfung als auch bei der Prüfung der Lüftungsleitungen abgedichtet wird).

Wände: 5,0m x 3,0m x 2 + 4,0m x 3,0m x 2 – 1,0m x 1,0m = 53,00m²

Die gesamte Hüllfläche des Raumes beträgt: 53,00m² + 38,79m² = 92,79m²

Der Zulässige Volumenstrom, auf 50 Pascal Differenzdruck bezogen, errechnet sich aus dem q50 und einer Zulage für die Funktionsfuge der Tür (nach EN 12207 1,9m³/m²h)

Max. V50 zulässig:
92,79m² x 0,3m³/m²h + 1,0m x 2m x 1,9m³/m²h = 31,637m³/h

dies entspricht einem n50 = 31,637 / 60 = 0,52 h-1